Die Radiologie in Gießen ist eine reine Privatpraxis. Unsere Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Ärzte GÖA abgerechnet und gelten für:
- privat versicherte Patienten
- beihilfeberechtigte, privat versicherte Patienten
- BG-Patienten (Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfälle)
- Schulunfälle
- Selbstzahler und Patienten in Eigeninitiative
- gesetzlich versicherte Patienten bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder anderer Leistungsträger
Für Untersuchungen bei einem Arbeits‑, Schul- oder Wegeunfall verfügt die Praxis über eine Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung kernspintomographischer (MRT) wie auch computertomographischer (CT) Untersuchungen.
Wir senden Ihnen gerne vor einer Untersuchung einen Kostenvoranschlag für eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung, einer Beihilfestelle und anderen Leistungsträgern, oder als Selbstzahler.
Einige private Krankenkassen verlangen einen detaillierten Kostenvoranschlag, um sicherzustellen, dass die abgerechneten Leistungen angemessen und erforderlich sind. Auch basieren bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahmen vor der Durchführung auf dem Kostenvoranschlag. Als Patient der Leistungen privat bezahlt, sollten Sie vorab eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten vorab einfordern, um finanzielle Entscheidungen treffen zu können.
Sollten Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, erstellen wir Ihnen gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag. Nutzen Sie gerne das dafür bereitgestellte elektronische Formular. Beachten Sie bitte, dass wir radiologische Untersuchungen nur mit einer erfolgten Kostenzusage durchführen können. Alternativ können Sie die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
In unserer privaten radiologischen Praxis wird oft ein Kostenvoranschlag benötigt, insbesondere für privat versicherte Patienten. Dies ermöglicht, die voraussichtlichen Kosten im Voraus zu klären und gegebenenfalls die Genehmigung durch die Krankenversicherung zu erhalten. Einige private Krankenkassen verlangen einen detaillierten Kostenvoranschlag, um sicherzustellen, dass die abgerechneten Leistungen angemessen und erforderlich sind. Auch bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahmen basieren auf dem Kostenvoranschlag. Da Sie in der Regel als Privatpatient für die Leistungen in Vorkasse gehen und direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen, ist die Klärung der durchzuführenden Untersuchungen und eine entsprechende Kostenzusage für Sie empfehlenswert. Wenn Sie die Leistungen privat bezahlen, sollten Sie vorab eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten anfordern, um finanzielle Entscheidungen treffen zu können.
Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Kostenübernahme Ihrer Versicherung in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu beantragen. Leiden sie beispielsweise unter Platzangst, ist die Untersuchung in unserem offenen MRT eine Alternative. Diese Untersuchung muss jedoch vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, sonst ist es möglich, dass sie die Mehrkosten selber tragen müssen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, um im Vorfeld die Voraussetzungen und Vorgehensweise zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.
Beachten Sie, dass der gelbe Überweisungsschein KEINE Kostenübernahme darstellt!
Für einen Kostenvoranschlag, den Sie über unser elektronisches Formular anfordern können, benötigen wir den Namen Ihrer Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass einige Krankenkassen die Kostenübernahme für Untersuchungen in einer radiologischen Privatpraxis ablehnen oder nur teilweise erstatten. In diesen Fällen müssten Sie die Kosten oder die Differenz selbst tragen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass als gesetzlich versicherter Patient die Kosten für eine Untersuchung immer direkt vor Ort beglichen werden müssen, unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Die Abrechnung und Rückerstattung mit Ihrer Krankenkasse erfolgt eigenverantwortlich. Aus organisatorischen Gründen ist eine andere Lösung leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie als gesetzlich versicherten Patienten NICHT untersuchen DÜRFEN. Wir haben keine Möglichkeit die Leistungen abzurechnen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für eine Untersuchung können Sie nur als Selbstzahler vorsprechen oder Sie sind im Besitz einer KOSTENÜBERNAHME Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Ihr Verständnis.